ADFC vertreten auf Konferenz Bahn.Rad.Parken - ADFC Wentorf / Börnsen

ADFC vertreten auf Konferenz Bahn.Rad.Parken

Am 21. und 22. Juni findet in Berlin die Fachkonferenz Bahn.Rad.Parken statt. Sie soll insbesondere die Möglichkeiten für Kommunen beleuchten, Fahrradparkhäuser und große Abstellanlagen zu errichten und zu betreiben.

Bike+Ride Bf Freising
Abstellanlage am bahnhof Freising. © Deutsche Bahn

Wie bekommt man mehr Menschen dazu, vom Auto auf Fahrrad und Bahn umzusteigen? Für eine möglichst nahtlose Mobilität sind sichere, attraktive, preiswerte und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen entscheidend.

Die Fachkonferenz Bahn.Rad.Parken beschäftigt sich mit diesem Thema und diskutiert die vielfältigen Aspekte der Schnittstelle Fahrrad und Bahn.

Teilnehmer*innen aus Politik Verbänden und Wissenschaft

Hochkarätige Vertreter*innen von Bahn, Bundesverkehrsministerium und Fachverbänden nehmen teil: Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing, die Radverkehrsbeauftragte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Karola Lambeck, Prof. Dr. Angela Francke, Fachgebietsleitung Radverkehr und Nahmobilität der Universität Kassel und viele weitere mehr.

Für den ADFC nimmt Angela Kohls, Leiterin der Abteilung Verkehr und Interessenvertretung in der Bundesgeschäftsstelle, am Gespräch „Vom Fahrrad auf die Schiene“ teil.

Alle Infos zur Konferenz auf https://radparken.info/blog/konferenz/. 


https://wentorf.adfc.de/neuigkeit/adfc-vertreten-auf-konferenz-bahnradparken

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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