Zahl der Fahrraddiebstähle gesunken - ADFC Wentorf / Börnsen

Zahl der Fahrraddiebstähle gesunken

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stellt in seiner aktuellen Statistik fest, dass 2021 weniger versicherte Fahrräder gestohlen wurden: Es wurden 125.000 Fahrräder gestohlen, 15.000 weniger als 2020.

Angeschlossenes Fahrrad
Wichtig: Fahrräder immer an festen Gegenständen anschließen. © pd-f.de/Abus

Nach dem Boomjahr 2020 wurden 2021 zwar weniger Fahrräder verkauft, die Gesamtzahl der verfügbaren Fahrräder in Deutschland steigt aber weiter. Für die Zahl der Fahrraddiebstähle gilt das offenbar nicht. 

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2021 auf ein Rekordtief gesunken. „Insgesamt wurden 125.000 versicherte Fahrräder gestohlen, rund 15.000 weniger als im Jahr zuvor“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Kellerräume geraten in den Fokus

Er begründet den Rückgang mit der Pandemie: Da viele Menschen im Homeoffice gearbeitet haben, seien Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt worden und damit hätte es weniger Gelegenheiten für Diebstähle gegeben.

Da führe aber dazu, dass zunehmend in Kellerräumen gezielt nach hochwertigen Rennrädern, Mountainbikes und Elektrofahrrädern gesucht werde. Wie der ADFC rät auch der GDV dazu, Fahrräder auch im Keller und Garagen nicht nur ab-, sondern fest anzuschließen.

Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder hält an

Die Schadensumme, so der GDV, blieb 2021 mit 110 Millionen Euro auf Vorjahresniveau. Der Schadensdurchschnitt habe sich in den vergangenen zehn Jahren von 440 Euro auf 860 Euro fast verdoppelt. Das zeige, dass hochpreisigere Fahrräder gestohlen werden. 

Die GDV betrachtet nur die versicherten Räder. Auch in der Statistik der Polizei sank die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder 2021 um 10,5 Prozent auf rund 234.000. Nicht alle Fahrraddiebstähle werden angezeigt, daher liegt die Dunkelziffer höher.

ADFC-Tipps: Fahrraddiebstahl vermeiden


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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